Ständige Strompreiserhöhungen der Stromanbieter erhitzen die Gemüter und sind zumal sehr ärgerlich. Viele Kunden fühlen sich dieser scheinbaren Willkür hilflos ausgesetzt und empfinden sich durch langfristige Vertragslaufzeiten an den derzeitigen Anbieter und seine Preispolitik gebunden. Dies ist jedoch leider ein allzu häufig anzutreffender Irrtum. Grundsätzlich besteht nach jeder Preiserhöhung durch einen Stromanbieter durchaus die Möglichkeit, den Anbieter kurzfristig zu wechseln – was vielen Kunden jedoch nicht immer bewusst ist. Die Tatsache, dass durch eine Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht Strom in Kraft tritt und die Vertragslaufzeit damit unterschritten werden kann, wird oftmals – nicht zuletzt von den Anbietern – geschickt versteckt bzw. oftmals nicht genügend hervorgehoben.
Entgegen der einzuhaltenden Kündigungsfrist beim regulären Wechsel zu einem anderen Anbieter, fällt diese bei einer Strompreiserhöhung weg und man kann den Stromvertrag selbst und zeitnah beim bisherigen Anbieter kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht für Kunden ermöglicht eine Vertragsauflösung ohne Bindung an die eigentliche Laufzeit. Jedoch gilt es hier zu beachten, dass die vorgegebene Frist zwischen Strompreiserhöhung und Sonderkündigung Strom unbedingt eingehalten wird, damit eine vorzeitige Kündigung außerhalb der Vertragslaufzeit rechtswirksam wird. Zudem sollte – um eine ineinander übergreifende Stromversorgung des Haushaltes – der neue Anbieter schon ausfindig und bestenfalls über einen Wechsel informiert werden. In diesem Fall sollten die Kunden selbst die Stromvertrag Kündigung vornehmen, damit alle Fristen gewahrt werden und ein Ãœberschneiden der Verträge somit vermieden wird. Wer einen Wechsel des Anbieters aufgrund einer Preiserhöhung durchführen möchte, wendet sich somit schnellstmöglich an den bisherigen Stromanbieter und kündigt dort seinen Vertrag mittels des Sonderkündigungsrechtes und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an den alten Vertrag gebunden.
Im Vergleich zum Sonderkündigungsrecht Strom kann die Stromvertrag Kündigung auch regulär, d.h. unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit, gekündigt werden. Der vorliegende Vertrag gibt über Laufzeit, Kündigungsfristen und –bedingungen im Detail Auskunft. Wird die Kündigung des Stromvertrages fristgerecht eingereicht, steht einem Wechsel des Stromanbieters nichts mehr im Wege. Meist übernimmt in diesem Fall auch der neue Anbieter allen anfallenden Schriftverkehr, wie z.B. Kündigung, Bestätigung und Ausfertigung eines neuen Vertrages um den neuen Kunden für sich zu gewinnen. Grundsätzlich rückt eine Strompreiserhöhung zumindest die vermeintliche längerfristige Bindung zwischen Kunden und Stromanbietern wieder ins rechte Licht, indem durch die Erhöhungen schnellere Vertragsauflösungen zwischen Stromkunden und Stromanbietern ermöglicht werden.